Hausordnung / Versicherungsschutz

Seitenübersicht

Teilnahmeberechtigung

Kosten

Zulassung von Gästen

Versicherungsschutz

Zusätzliche Hinweise

Spielgruppenleiterregelung

Allgemeine Nutzer-Regelungen

Verhaltensregeln

Kontrollen

Parkplätze

Die Schuhproblematik

Hausordnung Hochschulsport

Die an der Heinrich-Heine-Universität genutzten Gebäude und Außenanlagen obliegen seit dem 01.01.2017 der Hausordnung in der Form vom 06.12.2016. Die Hausordnung liegt in ihrer kompletten Fassung als pdf Dokument auf der Internetseite der HHU vor (https://www.uni-duesseldorf.de/home/universitaet/weiterfuehrend/schnellzugriff-auf-wichtige-hhu-webseiten/zentrales-service/hausordnung-der-hhu.html).

Für die Erstellung und Durchführung des Hochschulsportprogramms und den Umfang und die Förderung des Wettkampfbetriebes ist der Hochschulsport Düsseldorf e.V. mit seinen Mitgliedern, den ASten der Heinrich-Heine-Universität (HHU), der Hochschule Düsseldorf (HSD), der Robert- Schumann-Hochschule (RSH) und der Kunstakademie Düsseldorf, verantwortlich.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Studierenden, nichtwissenschaftliches und wissenschaftliches Personal (kurz Bedienstete) der HHU, der HSD, der RSH und der Kunstakademie Düsseldorf, sowie Gäste.

Kosten

Kosten Studierende
Die Teilnahme an den Veranstaltungen des Hochschulsports ist für Studierende der HHU, der HSD, der RSH und der Kunstakademie bis auf ein paar Kurse grundsätzlich kostenfrei.
Darüber hinaus werden in bestimmten Veranstaltungen und Kursen Beiträge von den TeilnehmerInnen erhoben.
Dies gilt u.a. für: Krafttraining an Geräten, Reiten, Ballett, Yoga, Segeln (Training und Ausbildungslehrgänge), Tennis. Der Beitrag ist auch von Gästen und nichtstudierenden Teilnehmer:innen zu entrichten. Nähere Einzelheiten sind den jeweiligen Ankündigungen für die betreffenden Sportarten zu entnehmen.
Bei allen Veranstaltungen ist der Studierendenausweis mitzuführen und auf Verlangen dem Personal des Hochschulsports vorzuzeigen.

Kosten Bedienstete und Gäste
Lt. Gebührenordnung ist eine Gebühr für jeweils 2 Semester zu entrichten. Näheres hierzu kann der Gebührenordnung zum Hochschulsport entnommen werden. Die Ausgabe entsprechender Berechtigungskarten erfolgt (unter Vorlage des Kontoauszuges mit der Überweisung auf das Konto des Hochschulsports) im Büro (Geb. 28.01).
Bei allen Veranstaltungen ist ein Nachweis über die Teilnahmeberechtigung mitzuführen und auf Verlangen dem Personal des Hochschulsports vorzuzeigen.

Zulassung von Gästen

Aus versicherungsrechtlichen Gründen können Gäste nur zugelassen werden, wenn sie mit Erwerb des Berechtigungsausweises eine Haftungsausschlusserklärung unterzeichnen. Gäste können vom Hochschulsport nicht gegen Sportunfälle versichert werden. Sie müssen sich verpflichten, keine Regressansprüche gegen den Hochschulsport und Hochschulsportangehörige geltend zu machen.

Versicherungsschutz

Die Studierenden der Mitgliedshochschulen sind über die Sporthilfe NRW e.V. unfallversichert.

Sonstige Teilnehmer:innen sind nicht gesetzlich unfallversichert, die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr!

Gegenseitige Haftungsansprüche im Rahmen des Allgemeinen Hochschulsports können nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit entstehen. Eine weitergehende Schadenshaftung (z. B. bei Diebstählen oder Beschädigungen von Privateigentum) durch die Träger des Hochschulsports und seine Mitarbeiter:innen ist ausgeschlossen.

Allen Teilnehmer:innen wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung zur Erlangung von Versicherungsschutz für den Fall abzuschließen, dass bei der Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird und hieraus Haftungsansprüche erwachsen.

Zusätzliche Hinweise
  • ACHTUNG !!! Wir warnen vor Diebstählen.
  • Geld und Wertsachen bitte mit in die Sporthallen nehmen. Die Garderobenschränke in den Umkleideräumen werden ebenfalls aufgebrochen.
  • Wichtige Unterlagen — Geld und Wertsachen — nicht im Auto lagern !
Spielgruppenleiterregelung

Alle als Spielgruppen ausgewiesenen Veranstaltungen können nur stattfinden, wenn einer der Teilnehmenden die Leitung der Veranstaltung übernimmt. Interessenten dafür melden sich bitte im Hochschulsportbüro. Sie erhalten dort einen Spielgruppenleiter:innenausweis. Findet sich niemand für diese Funktion, muss die Veranstaltung ersatzlos ausfallen.

Allgemeine Nutzer:innen-Regelungen
  • Das Betreten der Sporthallen ist nur mit sauberen Sportschuhen gestattet!!!
  • Die Hallen dürfen nur betreten werden, wenn der oder die vom Hochschulsport eingesetzte Übungsleiter:in oder Verantwortliche anwesend ist.
  • Geräte dürfen nur unter fachkundiger Anleitung der Übungsleiter:in aufgebaut werden.
  • Rauchen ist grundsätzlich in allen Sporthallen untersagt! Dies gilt auch für die Umkleideräume!
  • Das Mitbringen von Getränken in Glasbehältern ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Für Abfälle stehen besondere Behälter bereit.
  • Das Institut für Sportwissenschaft (IfS) Halle ABCD, Kraftraum, Rasenplatz, Tennisplätze und Leichtathletikanlage, sowie alle Umkleiden müssen um spätestens 22.15 Uhr verlassen sein.
  • Der Zugang zum IfS in den Abendstunden ist ausschließlich über den Weg vom Parkplatz Südpark gestattet.
  • Die in der Sporthalle ABC befindlichen Trennwände dürfen nicht berührt oder mit Bällen beschossen werden. Insbesondere ist es nicht erlaubt, zwischen den Trennwänden hindurchzusteigen.
  • Den Hinweisen und Anweisungen der Mitarbeiter:innen des Hochschulsports, Hausmeister:innen und Übungsleiter:innen ist grundsätzlich Folge zu leisten.
  • Alle Hochschulsporteilnehmer:innen unterliegen der Ausweispflicht.
Verhaltensregeln

Wie überall, so gelten auch im Hochschulsport bestimmte Verhaltensregeln, deshalb:

  • Haltet Ordnung und Sauberkeit, damit die Zustände im Sportgebäude nicht noch schlimmer werden
  • Bedienstete, Trainer:innen, Mitarbeiter:innen des Hochschulsports sind Respektspersonen und sollten auch so behandelt werden
  • Das Essen in den Hallen, sowie der Gebrauch von Glasflaschen ist verboten
  • Diebstähle sind nicht kameradschaftlich, wer etwas beobachtet, bitte Meldung an den Hochschulsport
  • Trainingsgeräte sind sorgfältig und pfleglich zu behandeln
Kontrollen

Um die Gebührenordnung umzusetzen sind leider immer wieder Kontrollen notwendig. Zugang zum Hochschulsport, ohne eine weitere Gebühr zu entrichten, haben ausschließlich Student:innen der HHU, der HSD, der Robert-Schumann-Musikhochschule und der Kunstakademie Düsseldorf. Alle anderen Sportbegeisterten entnehmen die zu entrichtenden Gebühren – die für zwei Semester gelten – der Gebührenordnung. Alle Teilnehmer:innen des Hochschulsports müssen auf Verlangen ihren Berechtigungs- bzw. Studierendenausweis vorzeigen können. Dies kann auch während der Veranstaltungen geschehen.
Wer bei Kontrollen keinen Ausweis vorweisen kann, darf am Hochschulsport nicht teilnehmen – es werden keine Ausnahmen gemacht!!!

Parkplätze

Es gibt reichlich Parkplätze auf dem P&R Parkplatz am Südpark. Von dort erreicht man das Sportgelände über den Nordeingang. Grundsätzlich raten wir Euch, zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit der Straßenbahn (707, Haltestelle Botanischer Garten oder 701, Haltestelle Südpark) zum abendlichen Sport zu kommen.

Die Schuhproblematik

Leider betreten einige Studierende und Bedienstete die Sporthallen immer noch mit dreckigen Schuhen. Dabei geht es nicht nur um Straßenschuhe, sondern auch um verschmutzte Turnschuhe, in denen die Teilnehmer den Weg zu den Sportstätten zurücklegen. Dies ist 1. unkameradschaftlich gegenüber allen, die Übungen auf dem Boden machen, und 2. VERBOTEN! Dies gilt sowohl für die Hallen des Sportinstitutes als auch für die Schulsporthallen. Wir bitten Euch also noch einmal, zum abendlichen Sport saubere Turnschuhe mitzubringen und diese erst in den Umkleiden anzuziehen, um Eure Hallenzeiten nicht zu gefährden!